Ausfallrechnung

Unser Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen.

Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig persönlich oder telefonisch ab, damit wir ihn neu vergeben können. Ausserhalb der Bürozeiten können Sie uns auf dem Anrufbeantworter sprechen.

Absagen sind bis 24 Stunden vor Terminbeginn für Sie kostenfrei – im Notfall morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr (Arbeitstage der Praxis =  Mo-Fr ; außer feiertags)

Beispiel: Sie haben einen Termin am Dienstag um 9 Uhr. Eine Absage ist für Sie bis zum Montag davor, 9 Uhr kostenfrei.

Bei kurzfristigeren Absagen versuchen wir gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bestehen bleiben, berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr in Höhe von 15 € pro eingeplanter 20-Minuteneinheit.

Beispiel: Sie haben einen 40-minütigen Behandlungstermintermin kurzfristig abgesagt, der nicht neu vergeben werden konnte. Wir berechnen Ihnen 30 € Ausfallgebühr.

Diese Absagenregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!